Zum 1.Juli 2008 schreibt die novellierte Energieeinsparverordnung, die am 1. Oktober 2007 in Kraft getreten ist, die Vorlage des Energieausweises bei Vermietung und Verkauf von Immobilien vor.
Für Neubauten ist dieser bereits seit 2002 verbindlich. Die Bundesregierung zielt mit dieser Maßnahme auf eine energetische Sanierung bei Altbauten. Sie geht hierbei von einer energetischen Sanierung bei rund 5% des Altbaubestandes aus.
Immobilienwirtschaft und Energiepass
Durch Umzüge und Vermietung wird die Ausstellung von Energiepässen für die Wohnungswirtschaft obligatorisch. Es ist davon auszugehen, dass bundesweit im ersten Jahr ein Bedarf von rund 2,1 Millionen benötigten Ausweisen zu decken ist. Im Rahmen der Erstellung wird der gesamte Energiebedarf für das Objekt ermittelt.(Beheizung, Warmwasserversorgung und Lüftung)
Verbraucherfreundliche Informationen
Der Ausweis ist selbsterklärend aufgebaut. Durch gezielte, übersichtliche Fakten und der Einordnung des Gebäudes in eine Energieeffizienz-Skala, ist der Ausweis auch für jeden selbsterklärend und verständlich.
Energiebedarfsausweis oder Energiever-brauchsausweis?
Welcher Ausweis für Sie der richtige ist, können Sie dem Diagramm entnehmen (klicken Sie auf die blaue Überschrift). Bei Ihrer Entscheidung sollten Sie jedoch auf folgende Hinweise achten:
Der verbrauchsorientierte Ausweis ist kostengünstig und schnell auf Basis der letzten drei Heizkostenabrechnungen erstellt. Es ergeben sich jedoch wenige Aussagen über die thermische Hülle und die Anlagentechnik des Gebäudes.
Der bedarfsorientierte Ausweis dagegen bietet detaillierte Informationen über die Gebäudehülle und Anlagentechnik. Es erfolgt eine Schwach-stellenanalyse mit Aufzeigen von wirtschaftlich wie ökologisch sinnvolle Maßnahmen zur Energie-effizienzsteigerung.
So können bei Altbauten Einsparpotentiale von bis zu 70 Prozent erzielt werden.