Sanierung im Koalitionsvertrag, was plant die neue Bundesregierung?

Am heutigen Tag nimmt die neue Bundesregierung ihre Arbeit auf. Im Zentrum ihrer politischen Agenda stehen zentrale Fragen rund um Klimaschutz, bezahlbaren Wohnraum und die Transformation des Baubestands. Das Thema Sanierung Koalitionsvertrag 2025 skizziert dabei eine Vielzahl an Maßnahmen, die besonders für Eigentümer von Bestandsimmobilien sowie Architekten und Ingenieure von Bedeutung sind.

In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die zentralen Inhalte des Koalitionsvertrags mit Fokus auf die Themen Förderung, gesetzliche Vorgaben, technische Standards und Finanzierung.


Reform der Förderprogramme: Mehr Klarheit und neue Anreize

Einer der zentralen Punkte im Koalitionsvertrag ist die umfassende Neustrukturierung der Förderlandschaft. Die bisherigen KfW-Programme sollen in zwei klar getrennte Linien überführt werden: eine für Neubauten und eine für Sanierung bzw. Modernisierung. Damit sollen Eigentümer und Planer leichter nachvollziehen können, welche Maßnahmen in welchem Rahmen unterstützt werden.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der temporären Wiederförderung des Effizienzhaus-55-Standards. Diese Maßnahme soll kurzfristig neue Anreize schaffen, um den Sanierungsstau im Bestand abzubauen und gleichzeitig die Bauwirtschaft zu stärken. Für Architekten und Ingenieure bedeutet dies eine wachsende Nachfrage nach energetischen Konzepten, die sich an aktuellen Standards orientieren, aber auch wirtschaftlich realisierbar bleiben.


Flexiblere gesetzliche Vorgaben: Technologieoffenheit und Quartiersansatz

Auch auf gesetzlicher Ebene sind wichtige Neuerungen geplant. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird reformiert. Ziel ist es, die Vorschriften flexibler und technologieoffener zu gestalten. Statt starrer Vorgaben sollen zukünftig CO2-Einsparungen als Steuerungsgröße im Zentrum stehen.

Dies ermöglicht Eigentümern mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl der Sanierungsstrategie. Besonders positiv ist die Abschaffung des sogenannten „Heizungsgesetzes“, das zuletzt für große Unsicherheit gesorgt hatte. Künftig können Lösungen gewählt werden, die zum Gebäude und zur Lage passen – von der Nahwärmeversorgung im Quartier bis zur individuellen Hybridlösung.

Der Quartiersansatz soll dabei eine stärkere Rolle spielen. Das heißt: Nicht mehr jedes einzelne Gebäude muss die energetischen Ziele erfüllen, sondern ein zusammenhängendes Stadt- oder Wohngebiet kann als Gesamteinheit betrachtet werden. Das bringt neue planerische Freiheiten für Stadtentwickler und Ingenieurbüros.


Technische Standards neu gedacht: Der Gebäudetyp E

Ein besonders innovativer Ansatz ist die Einführung des sogenannten „Gebäudetyps E“. Dabei handelt es sich um ein vereinfachtes Baukonzept mit reduzierten Baustandards. Ziel ist es, kostengünstigeres Bauen und Sanieren zu ermöglichen, ohne dabei die grundlegende Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit zu gefährden.

Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik sollen bei diesem Gebäudetyp nicht mehr automatisch als Mangel gelten, sofern eine fachlich nachvollziehbare und sichere Lösung vorliegt. Das ist ein Paradigmenwechsel, der nicht nur juristische Klarheit schaffen soll, sondern auch kreatives und kosteneffizientes Bauen unterstützt.

Zudem ist die Einrichtung einer unabhängigen Prüfstelle vorgesehen, die neue DIN-Normen auf ihre wirtschaftlichen Auswirkungen hin untersucht. Für Planer und Architekten bedeutet das eine Rückabwicklung unnötiger Vorschriften und ein Rückgewinn von Pragmatismus in der Bauplanung.


Finanzielle Unterstützung und neue Investitionsinstrumente

Auch bei der Finanzierung von Sanierungen setzt die neue Bundesregierung neue Impulse. Geplant ist ein Investitionsfonds für den Wohnungsbau, der durch öffentliche Garantien und privates Kapital gestützt wird.

Darüber hinaus werden eigenkapitalersetzende Instrumente geprüft, um die Finanzierung energetischer Sanierungen auch für Haushalte mit geringerer Eigenkapitaldecke zu ermöglichen. Staatliche Bürgschaften für Hypotheken sollen zusätzliche Sicherheit schaffen.

Für Eigentümer bedeutet das konkret: Die Hürden für Investitionen in die energetische Zukunft ihrer Immobilien werden deutlich gesenkt. Und für Architekten und Ingenieure entstehen neue Märkte und Chancen in der energetischen Fachplanung und Bauleitung.


Fazit

Die neue Bundesregierung hat ambitionierte Pläne für die Sanierung von Bestandsimmobilien. Förderprogramme werden klarer strukturiert, gesetzliche Vorgaben flexibler gestaltet, technische Standards pragmatisch neu gedacht und finanzielle Hürden abgebaut. Auch wenn aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre eine gewisse Skepsis sicherlich angebracht ist, so ist es dennoch positiv hervorzuheben, dass sich bereits im Koalitionsvertrag so intensiv mit dem Thema Bauen beschäftigt wurde.

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